Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hoffmann & Valdez S.L. (nachfolgend Makler genannt) und alle Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) vermitteln Verträge, seien es Verkaufs-/Kaufaufträge oder Leasingaufträge. Soweit Klauseln nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleuten gelten, wird dies in der jeweiligen Klausel klargestellt.

 

2. Maklervertrag / Alleinvertrag / Laufzeit / Einschaltung Dritter

 

Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Maklervertrages keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen oder zu beauftragen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die feste Laufzeit des Exklusivvertrages 12 Monate. Der Makler ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsabwicklung weitere Makler zu beauftragen. Bei einem normalen Maklervertrag ist es dem Kunden gestattet, weitere Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen.

 

3. Doppelte Aktion

 

Der Makler kann sowohl für den Verkäufer oder Vermieter als auch für den Käufer oder Mieter tätig werden; unter Ausschluss gesetzlicher Ausschlüsse.

 

4. Anspruchserstellung/Fälligkeitsdatum

 

Der Provisionsanspruch entsteht für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder der Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Gesellschaftsanteils- oder Erbbauvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch Hauptvertrag genannt) über die Immobilie . Das Entgelt ist mit Vertragsschluss fällig.

 

5. Entschädigungsbetrag

 

Das Honorar richtet sich – sofern nicht anders vereinbart – nach der Lage der Immobilie und den örtlichen Maklerprovisionen. Unternehmern ist die Aufrechnung mit Provisionsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt oder vom Makler schriftlich anerkannt. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch Unternehmer.

 

6. Pflichten des Kunden

 

Der Kunde erteilt dem Makler die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, die Bauakten und alle sonstigen amtlichen Akten und überträgt ihm seine Auskunfts- und Zugriffsrechte an einen WEG-Verwalter.

Dem beauftragenden Eigentümer ist es während der Laufzeit des Maklervertrages untersagt, das Objekt aktiv im Internet und/oder in Zeitungsanzeigen anzubieten; er kann jedoch jederzeit den Hauptvertrag abschließen, wenn er ohne Einschaltung des Auftragnehmers einen Auftragnehmer findet.

Sämtliche Informationen, einschließlich des Objektnachweises, die der Kunde vom Makler erhält, dienen ausschließlich der eigenen Verwendung. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers ist es dem Kunden untersagt, diese Informationen und Beweismittel an Dritte weiterzugeben.

Hat der Kunde von dem ihm nachgewiesenen Vertragsinhalt bereits Kenntnis gehabt, hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet anzugeben, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande gekommen ist und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt wurde. Der Vertrag muss unverzüglich nach Vertragsschluss eingereicht werden. Der Makler ist zu diesem Zweck berechtigt, bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten die erforderlichen Auskünfte einzuholen.

 

7. Erstattungsanspruch des Vermittlers

 

Wünscht der Kunde den Abschluss des Hauptvertrages während der Laufzeit des Einzelvertrages nicht mehr oder verhindert oder macht er ihn rechtswidrig, verpflichtet sich der Kunde, dem Makler die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen des Maklers zu ersetzen.

 

8. Haftungsausschluss

 

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vom Makler bereitgestellten Objektinformationen basieren auf Angaben des Verkäufers oder eines vom Verkäufer beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Objektangaben.

 

9. Zusätzliche Vereinbarungen

 

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und zugleich Gerichtsstand der Sitz des Maklers.

 

11. GEISTIGES UND INDUSTRIELLES EIGENTUM

 

Die Website, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Programmierung, Bearbeitung, Zusammenstellung und andere für ihren Betrieb erforderliche Elemente, Designs, Logos, Texte, Fotos und/oder Grafiken, sind Eigentum des Anbieters oder die Autoren verfügen über die ausdrückliche Lizenz oder Erlaubnis, wenn erforderlich. Sämtliche Inhalte der Website unterliegen den Gesetzen zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums.

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Um etwaige Verstöße gegen geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte sowie Inhalte der Website zu bemerken, können Sie dies per E-Mail an info@hoffmannvaldez.com tun.

 

12. Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dasselbe gilt im Falle der Unwirksamkeit eines Teils einer Bestimmung. Anstelle der jeweils unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen steht.